Positionspapier zur Krankenhausproblematik im Kreis Ravensburg

Veröffentlicht am 12.05.2010 in Kreistagsfraktion

1. Wir gehen aus von dem Grundsatz und der politischen Zielvorstellung einer guten wohnortnahen, kreisweiten medizinischen Versorgung. Wir streben die Standortsicherung der bestehenden Krankenhäuser im Verbund der OSK an, dabei sind die wirtschaftlichen Bedingungen besonders zu betrachten. Wir stehen hinter einer leistungsfähigen, dezentral organisierten Klinik in kommunaler Trägerschaft. Das jetzt zu beschließende Konzept soll längerfristig Bestand haben.

2. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Fragen ist von einer konsolidierten Betrachtung von IKP und OSK auszugehen. Angesichts der vollständigen Umstellung des Vergütungssystems der Krankenhäuser auf das DRG-System (Diagnosebezogene Fallpaulschalen) verliert die „formale Zahl an Betten“ an den Krankenhäusern an Bedeutung, Die Bettenzahl ist hauptsächlich noch bedeutsam für die Bezuschussung für Neu-Investitionen aus Landesmitteln.

3. Die OSK sollte grundsätzlich im laufenden Betrieb finanziell unabhängig sein; sie sollte die Geräteinvestitionen mit erwirtschaften. Bei den bau-bedingten Investitionen ist bei der geltenden dualen Krankenhausfinanzierung weiterhin besonders das Land gefordert. Denn so wie der Kreis auch in anderen Bereichen (z.B. Kreisstraßen, Infrastruktur usw.) Investitionen tragen muss, muss eine gute medizinische Versorgung dem Kreis auch bei diesen Investitionen „etwas wert sein“. Die von der Gesundheitspolitik des Bundes gesetzten Rahmenbedingungen sind zudem so stark im Fluss, dass es hierfür keine 100 % sicheren Finanzplanungen im Kreis geben kann. Man sollte sich vor einer „Scheinkorrektheit“ vorgelegter Zahlenwerke hüten.

4. Das EK muss weiterhin als medizinisches Schwerpunktkrankenhaus in Oberschwaben geführt werden. Die so genannte „Makroerweiterung“ kann dieses Krankenhaus weiter stärken. Über den Standort der Geriatrie ist noch zu entscheiden. Bei Anerkennung der Bedeutung und Funktion muss aber auch vom EK ein Beitrag dazu geleistet werden, der „starken Sogwirkung“ entgegen zu wirken. Patienten können nach der Phase der hoch qualifizierten Behandlung an wohnortnähere Krankenhäuser zurück verlegt werden, um an der hochspezialisierten Zentralabteilung wieder freie Kapazitäten zu schaffen und in der Peripherie eine verbesserte Auslastung zu erreichen.

5. Das Krankenhaus in Wangen sollte als Haus der Regelversorgung gestärkt werden. Zusätzliche Angebotsstrukturen müssen geprüft und wenn möglich realisiert werden. Eine Aufrüstung zu Lasten anderer Standorte ist nicht zielführend.

6. Das Krankenhaus Bad-Waldsee sollte in seiner bisherigen Form in Bezug auf Fachrichtungen und Ausstattung erhalten bleiben. Das Krankenhaus in Bad-Waldsee ist zudem ein Richtungsweisendes Beispiel, dass auch kleinere Krankenhäuser bei fachlicher Spezialisierung und hoher Qualität (Aufbau eines „guten Rufes“) wirtschaftlich geführt werden können.

7. Bei der zukünftigen Ausstattung und Schwerpunktsetzung an den Krankenhäusern in Leutkirch und in Isny sollte von einem weiterentwickelten und ergänzten Modell 6 ausgegangen werden mit einer Kombination von Spezialisierung und einer dazu passenden Belegabteilung und Einbeziehung weiterer Operateure, so dass beide Hauptrichtungen (Innere Medizin und Chirurgie) angeboten werden können. Bei konsolidierter Betrachtung liegen bei dieser Variante die meisten Modelle in einem ähnlichen Finanzkorridor (mit Ausnahme des Modells 3) Das Modell 6 schneidet sogar mit am besten ab.

8 .Beide Städte müssen weiterhin ein Notarztstandort sein und eine Notfallversorgung bieten. Jedes der beiden Krankenhäuser sollte eine Grundversorgung in den beiden Hauptfachgebieten Chirurgie und Innere Medizin anbieten. Dies kann in der Form geschehen kann, dass jeweils ein Schwerpunkt auf einer der beiden Grundfachrichtungen gelegt wird. Weitere Spezialisierungen sollten angestrebt werden.

9. Die OSK sollte sich intensiv um eine Qualitätssteigerung und –sicherung und eine geeignete Spezialisierung bemühen. In Isny kann eine verstärkte Kooperation im Bereich Kurzzeitpflege und mit einem geeigneten Reha-Träger zur Standortsicherung beitragen.

10. Das starke Engagement von Stadtverwaltungen und Bürgerschaft in Leutkirch und Isny für den Erhalt der Krankenhäuser sollte genutzt und in die Pflicht genommen werden, aktiv dauerhaft für den Erhalt der Krankenhäuser auch im eigenen Aufgabenbereich einzutreten und im Bedarfsfall die angebotenen Gesundheitsleistungen zu nutzen. Es sollten Anstrengungen unternommen werden, einen Teil der Patienten, die nach Kempten und Memmingen gehen durch Qualität und Spezialisierung an die Krankenhäuser nach Leutkirch und Isny zu ziehen.

11. Das starke Engagement der Ärzteschaft sollte ebenfalls genutzt und es sollten Gespräche zu einer intensiveren Kooperation geführt werden. Sowohl die Einbindung in den Stationären Betrieb über Belegarztverträge ist möglich, aber auch Konsiliarverträge (Mitarbeit im Rahmen der stationären Diagnostik und Therapie im Fachgebiet) kann die Ärzteschaft intensiv mit dem jeweiligen Krankenhaus verbinden. Auch Gespräche über die Zusammenarbeit bei der Notfallversorgung der Bevölkerung sind wichtig. Es sollte geprüft werden, ob eine KV-Notfallpraxis in Verbindung mit dem Krankenhaus zweckmäßig ist.

12. Landratsamt und OSK sollten ein Konzept zur Stärkung der beiden Krankenhäuser Leutkirch und Isny (Qualitätssteigerung; Spezialisierung; Kooperationen) vorlegen. In diesem Zusammenhang sollte die OSK auch prüfen, ob durch Bildung von Tochter GmbH´s unter Einbeziehung weiterer Gesellschafter (Ärzte oder/und Kommunen) eine tragfähige wirtschaftliche Lösung erreicht werden kann. Ein bestimmender kommunaler Einfluss sollte aber auch in diesem Fall gewahrt bleiben.

Hier als PDF zum Download.

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