„Wohnraum für Flüchtlinge“

Veröffentlicht am 10.04.2015 in Landespolitik

Erfolgreicher Start des Landesförderprogramms „Wohnraum für Flüchtlinge“

Seit 1. Januar 2015 können die Gemeinden Anträge auf Zuschüsse aus dem Landesförderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“ stellen. „Schon jetzt wurden 113 Vorhaben eingereicht, die Bewilligungen wird die L-Bank in den kommenden Tagen versenden“, sagte Finanz und Wirtschaftsminister Nils Schmid. „Damit ist das Programm erfolgreich gestartet.“

Von den mehr als 100 Anträgen kommen 40 aus dem Regierungsbezirk Stuttgart, 29 aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe, 27 aus dem Regierungsbezirk Tübingen und 17 aus dem Regierungsbezirk Freiburg.

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Land Baden-Württemberg die Gemeinden bei der Schaffung von Wohnraum für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen. Der Minister erklärte: „Wir haben nicht nur den Bedarf der Gemeinden erkannt, sondern auch schnell gehandelt. Wir lassen sie bei der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen nicht im Stich.“ Das gelte auch weiterhin: „Die außerordentlich hohe Nachfrage zeigt, dass noch immer dringender Handlungsbedarf besteht. Deshalb werden wir das für das kommende Jahr vorgesehene Fördermittelvolumen in Höhe von 15 Millionen Euro schon im Jahr 2015 zur Verfügung stellen.“ Die kommunalen Landesverbände seien darüber informiert worden.

Die Gemeinden konnten bereits nach der Antragstellung mit den Baumaßnahmen beginnen und mussten nicht auf die Bewilligung warten. Seit Anfang dieser Woche werden die Anträge zügig bewilligt. Dr. Axel Nawrath, Vorsitzender des Vorstandes der L-Bank, rechnet deshalb damit, dass nun auch bald die ersten Auszahlungsanträge eingehen: „Wir sind darauf vorbereitet, den Gemeinden die Gelder rasch zukommen zu lassen. Wir haben es zusammen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft geschafft, ein schlankes Förderverfahren auf die Beine zu stellen.“

Weitere Informationen

Das Landesförderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“ ist Teil des Maßnahmenpakets, auf das sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Flüchtlingsgipfels im Oktober 2014 in Stuttgart geeinigt hatten.

Nach der Erstaufnahme in den Einrichtungen des Landes und der vorläufigen Unterbringung durch die Stadt- und Landkreise werden die Flüchtlinge den Gemeinden zugewiesen, die für die sogenannte Anschlussunterbringung sorgen müssen. Ziel des Förderprogramms ist die Schaffung neuen Wohnraums für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in den Gemeinden.

Für das Landesförderprogramm, das über die L-Bank ausgereicht wird, stehen in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 30 Millionen Euro für den Erwerb neuen Wohnraums, den Bau neuen Wohnraums und Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen, die zu neuem Wohnraum führen, zur Verfügung. Die Mittel werden als Zuschuss ausgereicht. Dieser beträgt maximal 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Pro Quadratmeter geschaffener Wohnfläche können bis zu 3.000 Euro als Kosten anerkannt werden.

Voraussetzung ist, dass pro Flüchtling zehn Quadratmeter Wohnfläche geschaffen werden und dieser Wohnraum über zehn Jahre für die Anschlussunterbringung der Flüchtlinge zur Verfügung steht. Wird der Wohnraum vor Ablauf dieser Frist nicht mehr für die Anschlussunterbringung benötigt, kann er gegebenenfalls für andere soziale Wohnzwecke genutzt werden.

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