"Leutkirch gerecht gestalten"

Für ein Gerechtes Miteinander

Neues Kommunalwahlrecht 2014

Veröffentlicht am 03.01.2014 in Kommunalpolitik

- Mindestalter für das aktive Wahlrecht von 18 auf 16 Jahre gesenkt

- Auszählung umgestellt nach Sainte-Laguë/Schepers

Die Landesregierung bezieht junge Menschen bei der kommenden Kommunalwahl frühzeitig in demokratische Entscheidungsprozesse ein. Daher wurde das Mindestalter für das aktive Wahlrecht auf kommunaler Ebene von 18 auf 16 Jahre gesenkt. "Jugendliche erhalten künftig mit Vollendung des 16. Lebensjahres das Bürgerrecht in der Gemeinde und können damit wesentlich mehr Einfluss auf die Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensumfelds nehmen“, betonte Annette Uhlenbrock.

Über das aktive Wahlrecht bei Gemeinderats-, Kreistags- und Bürgermeisterwahlen hinaus sollen Jugendliche ab 16 Jahre weitere Beteiligungsmöglichkeiten bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden erhalten. Die Wahl in den Gemeinde- oder Ortschaftsrat kommt allerdings nicht in Betracht, da das passive Wahlrecht weiterhin erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres gilt.

Außerdem wurde das Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung in den kommunalen Gremien neu geregelt: ein Umstellung vom d´Hondtschen auf das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers.

Da bei einer Wahl jede Stimme den gleichen Einfluss auf die Sitzverteilung im Gemeinderat oder im Kreistag haben soll, ist es aber bisher bei der Umrechnung von Wählerstimmen in Mandate zu erheblichen Ungenauigkeiten gekommen, die im Ergebnis die kleineren Parteien oder Wählervereinigungen regelmäßig benachteiligt haben. Bei der Sitzzuteilung nach Sainte-Laguë/Schepers geht es gerechter zu.

Die Möglichkeit, bei Kreistagswahlen in zwei Wahlkreisen zu kandidieren, wurde wieder abgeschafft.

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